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Vermögensschaden in Höhe von 69.822,40 EURO ... |
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Dieser Schaden wäre Frau Zehe entstanden, wenn ihr damaliger Rentenbescheid auf Hinterbliebenenrente nicht von einem Rentenberater geprüft worden wäre.

Die Dokumentation des fiktiven Schadensverlaufs finden Sie hier.
Das fehlerhafte Rentenbescheide keine Einzelfälle sind, wie von den Rentenversicherungsträgern
gerne behauptet wird, lesen Sie hier.
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